Geschäftsführeranstellungsvertrag

In Kürze

Der Geschäftsführeranstellungsvertrag regelt die schuldrechtlichen Bedingungen der Tätigkeit eines Geschäftsführers. Er besteht unabhängig von der Organstellung.

Definition

Der Geschäftsführeranstellungsvertrag ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur schuldrechtlichen Ausgestaltung der Tätigkeit eines Geschäftsführers. Er bezeichnet den Dienstvertrag, der Vergütung, Laufzeit und Nebenpflichten der Geschäftsführertätigkeit festlegt.

Ein solcher Vertrag liegt vor, wenn eine entgeltliche Dienstleistung rechtlich verbindlich vereinbart ist. Er besteht unabhängig von der Bestellung zum Organ und begründet kein organschaftliches Amt.

Inhaltlich erfasst der Vertrag insbesondere:

  • Vergütung
  • Urlaub
  • Krankheit
  • Kündigung
  • Haftungsregelungen

Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere:

  • § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Der Geschäftsführeranstellungsvertrag unterliegt grundsätzlich nicht dem besonderen Arbeitnehmerschutzrecht. Eine Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ist kraft Gesetzes ausgeschlossen.

Abzugrenzen ist der Vertrag vom Arbeitsvertrag, der persönliche Abhängigkeit voraussetzt.

Der Geschäftsführeranstellungsvertrag ist in der Praxis zentral für die rechtliche Absicherung der Geschäftsführertätigkeit.