Geschäftsordnung des Betriebsrats

In Kürze

Die Geschäftsordnung des Betriebsrats regelt verbindlich die interne Organisation und Arbeitsweise des Gremiums. Sie strukturiert Verfahren, Zuständigkeiten und Abläufe der laufenden Betriebsratsarbeit.

Definition

Die Geschäftsordnung des Betriebsrats ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur strukturierten Selbstorganisation betriebsverfassungsrechtlicher Gremien. Sie legt verbindliche Verfahrens- und Organisationsregeln für die laufende Geschäftsführung des Betriebsrats fest.

Eine Geschäftsordnung liegt vor, wenn Zuständigkeiten, Sitzungsabläufe, Beschlussverfahren und Aufgabenverteilungen schriftlich bestimmt sind. Dies erfolgt nach einem ordnungsgemäßen Beschluss des Gremiums.

Rechtsgrundlage der Geschäftsordnung des Betriebsrats ist:

  • § 36 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Diese ist als Sollvorschrift ausgestaltet mit formellen Mindestanforderungen an die Beschlussfassung.

Die Geschäftsordnung entfaltet keine Außenwirkung und begründet keine Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Dritten im Rechtsverkehr.

Abzugrenzen ist die Geschäftsordnung des Betriebsrats von:

  • der Geschäftsordnung des Unternehmens
  • der Geschäftsordnung des Arbeitgebers

In der Praxis schafft sie Rechtssicherheit für Sitzungen, Beschlüsse und die interne Zusammenarbeit im betrieblichen Alltag des Gremiums.