Gewinn

Der Gewinn ist das positive Ergebnis wirtschaftlicher Tätigkeit: Er entsteht, wenn die Erträge eines Unternehmens oder Betriebs die Aufwendungen übersteigen. Das Gegenteil ist ein Verlust.

In Kürze

Der Gewinn ist das positive Ergebnis wirtschaftlicher Tätigkeit: Er entsteht, wenn die Erträge eines Unternehmens oder Betriebs die Aufwendungen übersteigen. Das Gegenteil ist ein Verlust.

Definition

Als Gewinn bezeichnet man die Zunahme des Eigenkapitals eines Unternehmens aus seiner Geschäftstätigkeit innerhalb einer bestimmten Periode – zum Beispiel eines Jahres, Halbjahres, Quartals oder Monats. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen Ertrag (den eingenommenen Werten) und Aufwand (den verbrauchten Werten).

Man unterscheidet zwei Arten des Gewinns:

  • Periodengewinn: der Gewinn in einem bestimmten Abrechnungszeitraum
  • Stückgewinn: der Gewinn je hergestellter oder verkaufter Einheit

Wichtig: Einzelne positive Erfolgsbeiträge – etwa wenn ein Gegenstand über seinem Buchwert verkauft wird – sind noch kein Gewinn im eigentlichen Sinne. Erst wenn alle betrieblichen Aufwendungen durch Erträge gedeckt sind, spricht man korrekt von Gewinn. Einzelne Beiträge werden treffender als Deckungsbeitrag bezeichnet. Abzugrenzen ist der Gewinn auch vom Umsatz, da dieser keine Kostenberücksichtigung enthält.

Der Gewinn kann auf zwei Wegen ermittelt werden: entweder durch eine Inventur (Bestandsaufnahme zu einem Stichtag) oder durch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), in der alle Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres zusammengefasst werden. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch, insbesondere § 242 HGB.

In der internen Unternehmensrechnung spricht man statt von Gewinn vom Betriebsergebnis – der Differenz zwischen Leistung und Kosten. Dieses kann vom in der Finanzbuchführung ausgewiesenen Gewinn abweichen. Im internationalen Sprachgebrauch sind auch englische Begriffe üblich:

  • EBIT (earnings before interest and taxes): Gewinn vor Zinsen und Steuern
  • EBITDA (earnings before interest, taxes, depreciation, and amortisation): Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, auch als Brutto-Cashflow bezeichnet

Als einzelne Kennzahl sagt der Gewinn wenig aus. Aussagekräftiger wird er erst, wenn man ihn ins Verhältnis setzt – etwa zum eingesetzten Kapital oder zur Zahl der Beschäftigten. Der Gewinn begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Ausschüttung oder Auszahlung an bestimmte Personen.

Im Steuerrecht bezeichnet der Gewinn bei buchführungspflichtigen Betrieben die Veränderung des Betriebsvermögens innerhalb eines Wirtschaftsjahres. Entnahmen werden hinzugerechnet, Einlagen abgezogen (§ 4 Abs. 1 EStG). Wer nicht buchführungspflichtig ist, kann den Gewinn einfacher ermitteln: als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben des Betriebs (§ 4 Abs. 3 EStG).

Für die Sozialversicherung gilt der steuerrechtliche Gewinn grundsätzlich als Arbeitseinkommen Selbstständiger und Gewerbetreibender (§ 15 SGB IV). Bei Landwirten, deren Gewinn nach § 13a EStG ermittelt wird, gilt ein besonderer Wert nach § 32 Abs. 6 ALG. Nach dem Prinzip des horizontalen Verlustausgleichs dürfen Gewinne und Verluste aus verschiedenen selbstständigen Tätigkeiten (z. B. Gewerbebetrieb, freier Beruf, Landwirtschaft) miteinander verrechnet werden – auch bei der Berechnung des Arbeitseinkommens in der Sozialversicherung.

Für die arbeitsrechtliche Praxis ist der Gewinn relevant, weil er Grundlage erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteile sein kann, etwa bei Gewinnbeteiligungen oder Tantiemen.

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