In Kürze
Gesundheitsförderung umfasst Maßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen, die Krankheiten vorbeugen und die Gesundheit der Versicherten stärken sollen – am Arbeitsplatz, im Alltag und in sozialen Einrichtungen.
Definition
Gesundheitsförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen. Sie sollen nicht nur Krankheiten behandeln, sondern aktiv dazu beitragen, dass Menschen gesund bleiben. Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 20 bis 20c SGB V.
Die Leistungen werden in drei Bereichen erbracht: verhaltensbezogene Prävention (z. B. Kurse zu Ernährung oder Bewegung), Gesundheitsförderung in Lebenswelten (z. B. in Kitas, Schulen oder Pflegeeinrichtungen) und betriebliche Gesundheitsförderung (direkt im Unternehmen).
Für jeden Versicherten müssen die Krankenkassen im Jahr 2025 insgesamt mindestens 9,04 Euro für diese Aufgaben ausgeben. Davon sind mindestens 2,58 Euro für Lebenswelten und mindestens 3,79 Euro für betriebliche Gesundheitsförderung vorgesehen.
Gesundheitsförderung in Lebenswelten richtet sich an Orte, an denen Menschen leben, lernen oder ihre Freizeit verbringen. Die Krankenkassen analysieren dort gemeinsam mit den Verantwortlichen die gesundheitliche Lage und entwickeln Verbesserungsvorschläge. Voraussetzung ist die Bereitschaft der jeweiligen Einrichtung zur Mitwirkung.
Betriebliche Gesundheitsförderung zielt darauf ab, gesunde Strukturen direkt im Betrieb aufzubauen. Dabei arbeiten die Krankenkassen mit Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem zuständigen Unfallversicherungsträger zusammen. Unternehmen können sich über gemeinsame regionale Koordinierungsstellen beraten lassen.
Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an festgelegten Gesundheitszielen, darunter die Reduzierung von Tabak- und Alkoholkonsum, die Vorbeugung von Diabetes und Depressionen sowie die Förderung eines gesunden Aufwachsens und Älterwerdens.