In Kürze
Ein Girokonto ist ein laufendes Zahlungskonto für bargeldlosen Zahlungsverkehr. Es dient insbesondere dem Empfang von Einkommen und der Abwicklung laufender Zahlungen.
Definition
Das Girokonto ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit funktionaler Bedeutung für den Zahlungsverkehr. Es bezeichnet ein bei einem Kreditinstitut geführtes Zahlungskonto zur Verbuchung von Zahlungseingängen und -ausgängen.
Ein Girokonto liegt vor, wenn Kontogutschriften und -belastungen fortlaufend durch Buchungsvorgänge erfasst werden. Voraussetzung ist eine vertragliche Kontoführung, die die Teilnahme am unbaren Zahlungsverkehr ermöglicht.
Die Nutzung umfasst insbesondere:
- Überweisungen
- Lastschriften
- Daueraufträge
- kartengestützte Zahlungsvorgänge
Rechtlich beruht das Konto auf einem schuldrechtlichen Kontovertrag zwischen Kontoinhaber und Kreditinstitut.
Ein Girokonto begründet keinen Anspruch auf einen Dispositionskredit oder eine bestimmte Kontodeckung.
Abzugrenzen ist das Girokonto vom Sparkonto, da dieses primär der Vermögensanlage dient.
Das Girokonto besitzt erhebliche Praxisrelevanz für die Auszahlung von Arbeitsentgelt und die Abwicklung regelmäßiger Zahlungspflichten.