In Kürze
Die GKV-Monatsmeldung ist eine sozialversicherungsrechtliche Arbeitgebermeldung bei Mehrfachbeschäftigung. Sie dient der beitragsrechtlichen Prüfung laufender Arbeitsentgelte.
Definition
Die GKV-Monatsmeldung ist ein sozialversicherungsrechtliches Instrument im Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bezeichnet eine monatliche Entgeltmeldung des Arbeitgebers zur Prüfung der Beitragsbemessung bei mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen.
Die Meldung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer zeitgleich mehrere sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse ausübt. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse zur Feststellung beitragsrelevanter Gesamtentgelte eine Meldung anfordert.
Die GKV-Monatsmeldung wird durch den Arbeitgeber elektronisch im Datenerfassungs- und -übermittlungsverfahren übermittelt.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 28a Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
- § 11b Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
Eine automatische Verpflichtung zur laufenden Abgabe ohne Anforderung besteht nicht.
Abzugrenzen ist die GKV-Monatsmeldung von:
- der Jahresmeldung
Die GKV-Monatsmeldung erfolgt anlassbezogen und monatlich. Sie besitzt praktische Bedeutung für die korrekte Zuordnung von Beiträgen bei parallelen Beschäftigungsverhältnissen.