GKV-Spitzenverband

In Kürze

Der GKV-Spitzenverband ist der gemeinsame Dachverband aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Er vertritt deren Interessen einheitlich auf Bundesebene und legt wichtige Regeln für die Gesundheitsversorgung fest.

Definition

Der GKV-Spitzenverband (offiziell: Spitzenverband Bund der Krankenkassen) wurde durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz gegründet und nahm seine Arbeit am 01.07.2008 auf. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin.

Vor seiner Gründung gab es sieben verschiedene Spitzenverbände für die einzelnen Kassenarten — zum Beispiel für AOK, Betriebskrankenkassen oder Ersatzkassen. Der GKV-Spitzenverband ersetzte diese und spricht seitdem mit einer einzigen Stimme für alle gesetzlichen Krankenkassen.

Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Rahmenverträge mit Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern aushandeln
  • Festbeträge für Arznei- und Hilfsmittel festsetzen
  • Richtlinien für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung festlegen
  • Erstattungspreise für neue Medikamente mit Herstellern verhandeln
  • Grundsätze zu Prävention, Selbsthilfe und Rehabilitation definieren
  • Die Interessen der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Bundesregierung und auf EU-Ebene vertreten

Der Verband ist in drei Organe gegliedert: die Mitgliederversammlung, den Verwaltungsrat (51 Mitglieder, zusammengesetzt nach Marktanteilen der Kassenarten) und den hauptamtlichen Vorstand (drei Personen), der den Verband leitet und nach außen vertritt.

Für Arbeitnehmer ist der GKV-Spitzenverband besonders relevant, weil er unter anderem über Beitrags- und Meldeverfahren in der Sozialversicherung entscheidet und damit direkte Auswirkungen auf die Abrechnung von Krankenversicherungsbeiträgen hat.