In Kürze
Die Grundschuld ist ein dingliches Sicherungsrecht an Grundstücken zur Absicherung von Geldforderungen. Sie besteht unabhängig vom Bestand der gesicherten Forderung.
Definition
Die Grundschuld ist ein sachenrechtliches Instrument zur dinglichen Belastung eines Grundstücks. Sie verpflichtet das Grundstück zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme an den Berechtigten.
Eine Grundschuld liegt vor, wenn ein gesetzlich vorgesehenes Grundpfandrecht durch Einigung und Eintragung begründet ist. Sie besteht rechtlich unabhängig von einer gesicherten Forderung und ist nicht akzessorisch ausgestaltet.
Ihre Entstehung setzt eine dingliche Einigung und die Eintragung im Grundbuch voraus.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- § 873 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 1191 ff. BGB
Die Grundschuld begründet keinen persönlichen Zahlungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer.
Abzugrenzen ist die Grundschuld von der Hypothek, die zwingend vom Bestand einer Forderung abhängt.
In der Praxis dient die Grundschuld regelmäßig der Sicherung von Immobiliendarlehen im Kreditverkehr.