Grundsicherung

In Kürze

Grundsicherung sichert das soziokulturelle Existenzminimum durch staatliche Leistungen. Sie greift bei unzureichendem Einkommen oder Vermögen zur Deckung notwendiger Bedarfe.

Definition

Grundsicherung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur staatlichen Sicherung des existenzsichernden Lebensunterhalts. Sie umfasst staatliche Geldleistungen zur Deckung notwendiger Bedarfe bei fehlendem ausreichendem Einkommen.

Grundsicherung liegt vor, wenn Leistungsberechtigte erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig sind und Hilfebedürftigkeit festgelegt ist.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung im individuellen Arbeitsverhältnis besteht nicht unmittelbar daraus.

Abzugrenzen ist die Grundsicherung von:

  • Arbeitslosengeld I, das als beitragsfinanzierte Versicherungsleistung ausgestaltet ist

Für Arbeitgeber ist die Grundsicherung relevant bei Statusfeststellungen, Meldepflichten und Schnittstellen zur Entgeltabrechnung.