Gewerbeordnung

In Kürze

Die Gewerbeordnung ist das zentrale Regelwerk für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten in Deutschland. Sie bestimmt Anzeigepflichten, Erlaubnisvorbehalte und ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen.

Definition

Die Gewerbeordnung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet ein bundesrechtliches Gesetz zur Ordnung, Begrenzung und Ausgestaltung der gewerblichen Betätigung.

Sie regelt die Voraussetzungen der Gewerbefreiheit sowie deren gesetzliche Beschränkungen durch Anzeige- und Erlaubnispflichten.

Erfasst werden stehende Gewerbe, Reisegewerbe und besondere Formen gewerblicher Arbeitnehmer.

Tatbestandlich setzt ihre Anwendung eine selbstständige, erlaubte und auf Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit voraus.

Ausgenommen sind insbesondere:

  • freie Berufe
  • Urproduktion
  • reine Vermögensverwaltung

Die Gewerbeordnung enthält arbeitsrechtlich relevante Vorschriften zum Direktionsrecht, zur Entgeltabrechnung und zur Zeugniserteilung.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • einzelne Spezialvorschriften der GewO

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit begründet sie nicht.

Abzugrenzen ist sie vom Arbeitsvertragsrecht, das individualvertragliche Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt.

In der Praxis dient die Gewerbeordnung als ordnungsrechtlicher Rahmen für staatliche Kontrolle gewerblicher Tätigkeiten.