Gratifikation

In Kürze

Eine Gratifikation ist eine freiwillige oder vertraglich vereinbarte Sonderzahlung des Arbeitgebers, zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Sie ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Definition

Unter einer Gratifikation versteht man Sonderzahlungen, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt leistet. Typische Beispiele sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein zusätzliches Monatsgehalt.

Solche Zahlungen gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 EStG. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer muss darauf Lohnsteuer zahlen.

Auch Sozialversicherungsbeiträge fallen an — aber erst dann, wenn die Gratifikation tatsächlich ausgezahlt wird. Ein bloßer rechtlicher Anspruch genügt nicht. Es gilt das sogenannte Zuflussprinzip gemäß § 22 Abs. 1 SGB IV.

Besonderheit bei Sachzuwendungen: Handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers in Form einer Sachzuwendung — also nicht um Geld, sondern um einen Gegenstand oder Vorteil — kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG wählen. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt wird und die Kosten je Arbeitnehmer und Wirtschaftsjahr oder je einzelner Zuwendung den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigen.

Seit dem 1. Januar 2009 gilt außerdem: Pauschal versteuerte Sachzuwendungen von einem unabhängigen Dritten zählen nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.

Nicht berücksichtigt wird die Gratifikation bei der Berechnung der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz — also beim Ausgleich von Arbeitgeberkosten für Entgeltfortzahlung und Mutterschaft.