GmbH

In Kürze

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und beschränkter Gesellschafterhaftung. Sie dient als rechtlicher Rahmen für unternehmerische Tätigkeit mit haftungsrechtlicher Trennung.

Definition

Die GmbH ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff des deutschen Privatrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie bezeichnet eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung der Gesellschafter.

Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und erfasst nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Die GmbH entsteht durch notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und Eintragung in das Handelsregister.

Voraussetzung ist ein festgelegtes Stammkapital, dessen gesetzliche Mindesthöhe dauerhaft einzuhalten ist. Rechtsgrundlage ist das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

Organe der GmbH sind Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung mit gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichen. Die Vertretung der Gesellschaft nach außen erfolgt durch die Geschäftsführung ohne satzungsmäßige Beschränkung.

Die Rechtsform begründet keinen persönlichen Haftungsdurchgriff gegenüber Gesellschaftern ohne besondere gesetzliche Voraussetzungen.

Abzugrenzen von der GmbH ist die Personengesellschaft mit persönlicher Gesellschafterhaftung.

In der Praxis wird diese Gesellschaftsform häufig für kleine und mittlere Unternehmen genutzt.