Gruppenarbeit - Ziele

In Kürze

Gruppenarbeit verfolgt sowohl unternehmerische als auch arbeitnehmerseitige Ziele. Bei der Einführung können jedoch typische Probleme auftreten, die frühzeitig erkannt und gelöst werden sollten.

Definition

Unternehmen erhoffen sich von Gruppenarbeit vor allem wirtschaftliche Vorteile. Dazu gehören:

  • Höhere Produktivität und Effizienz durch bessere Nutzung von Ressourcen und Produktionsmitteln
  • Kostensenkung durch Selbstorganisation der Gruppe und weniger Führungskräfte
  • Bessere Qualität von Produkten und Dienstleistungen
  • Flexiblere Arbeitszeiten und sinkender Krankenstand durch höhere Motivation
  • Stärkere Identifikation der Arbeitnehmer mit ihrer Aufgabe

Auch Arbeitnehmer verbinden mit Gruppenarbeit konkrete Erwartungen:

  • Mehr Eigenverantwortung und Autonomie im Arbeitsalltag
  • Abwechslungsreichere Aufgaben einschließlich Planung und Steuerung (Job enrichment)
  • Höhere Arbeitszufriedenheit und wachsende Qualifikation
  • Flachere Hierarchien und ein stärkeres Miteinander in der Gruppe
  • Leistungsgerechte Bezahlung, zum Beispiel durch erfolgsabhängige Boni auf Gruppenebene

Bei der Einführung von Gruppenarbeit treten häufig Schwierigkeiten auf, die im Vorfeld bedacht werden sollten:

  • Inkonsequente Umsetzung: Frühere Führungskräfte mischen sich weiterhin in die Arbeit der Gruppe ein, obwohl diese selbstständig arbeiten soll.
  • Fehlende Vorbereitung: Ohne gründliche Analyse der bestehenden Arbeitsabläufe und Strukturen kann Gruppenarbeit nicht sinnvoll gestaltet werden.
  • Widerstand von Führungskräften: Wer seine bisherige Rolle verliert, kann die Einführung bewusst oder unbewusst behindern. Neue Aufgaben – etwa als Fachcoach – können dieses Problem abmildern.
  • Fehlende Identifikation: Wenn Gruppenmitglieder die Zusammenarbeit als Belastung empfinden, leidet die Motivation. Sozialer Druck durch Kollegen kann besonders Leistungsschwächere belasten.
  • Gesundheitliche Risiken: Leistungsorientierte Vergütung in Kombination mit flexiblen Arbeitszeiten kann zu Selbstausbeutung führen. Arbeitnehmer sollten daher auf gesetzliche Schutzvorschriften hingewiesen werden – etwa zu Pausen, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten.