In Kürze
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Erwerb inländischer Grundstücke. Sie knüpft an den Eigentumsübergang aufgrund eines steuerbaren Rechtsvorgangs an.
Definition
Grunderwerbsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine einmalig erhobene Verkehrssteuer auf den Erwerb inländischer Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte.
Die Steuer erfasst Rechtsvorgänge, die einen Wechsel der rechtlichen oder wirtschaftlichen Verfügungsmacht über Grundbesitz bewirken. Eine Grunderwerbsteuer liegt vor, wenn ein steuerbarer Erwerbsvorgang nach dem Grunderwerbsteuergesetz festgelegt ist.
Steuergegenstand ist der Grundstückserwerb, unabhängig von privater oder gewerblicher Nutzung des Grundbesitzes. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), das Entstehung, Bemessungsgrundlage und Steuerschuld regelt.
Die Grunderwerbsteuer entsteht regelmäßig mit Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts und nicht erst mit Eigentumsumschreibung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur wiederkehrenden Zahlung besteht nicht.
Abzugrenzen ist die Grunderwerbsteuer von:
- der Grundsteuer, die als laufende Objektsteuer an den Grundstücksbesitz anknüpft
In der Praxis ist die Zahlung Voraussetzung für die Eigentumseintragung im Grundbuch.