Generationenmanagement

In Kürze

Generationenmanagement ordnet den Umgang mit unterschiedlichen Altersgruppen im Betrieb strukturiert. Es zielt auf abgestimmte Arbeitsorganisation über Lebensphasen hinweg.

Definition

Generationenmanagement ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur systematischen Gestaltung altersheterogener Beschäftigtenstrukturen im Betrieb. Es beschreibt die koordinierte Ausrichtung organisatorischer Maßnahmen auf unterschiedliche Lebensphasen und Erwerbsbiografien der Belegschaft.

Der Fokus liegt auf der langfristigen Sicherung funktionsfähiger Zusammenarbeit über Alters- und Erfahrungsgrenzen hinweg. Voraussetzung ist, dass Altersgruppen als relevante Strukturmerkmale arbeitsbezogen erfasst und bei Gestaltungsentscheidungen berücksichtigt sind.

Dazu müssen betriebliche Regelungen generationenbezogene Bedarfe neutral erfassen und in Planungsprozessen verbindlich abbilden. Erforderlich ist ferner eine betrieblich festgelegte Koordination von Arbeitsorganisation, Qualifikationsnutzung und Arbeitszeitgestaltung.

Eine individuelle Willensübereinkunft einzelner Beschäftigter ist für die rechtliche Einordnung nicht erforderlich. Beteiligungsrechte ergeben sich funktional aus dem Betriebsverfassungsgesetz.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 87 Absatz 1 Nummer 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Generationenmanagement begründet keinen eigenständigen individualrechtlichen Anspruch auf bestimmte Arbeitsbedingungen oder Fördermaßnahmen im Betrieb.

Abzugrenzen ist Generationenmanagement von:

  • altersdiskriminierenden Differenzierungen

Es ist strukturbezogen und nicht personenbezogen ausgerichtet.

In der betrieblichen Praxis dient Generationenmanagement der konsistenten Abstimmung von Personalplanung, Arbeitszeitmodellen und Wissenstransfer.