In Kürze
Die Gewinnbeteiligung ist eine variable Vergütungsform zur Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmenserfolg. Sie ergänzt das feste Arbeitsentgelt um einen erfolgsabhängigen Bestandteil.
Definition
Gewinnbeteiligung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Ausgestaltung variabler Entgeltbestandteile im Arbeitsverhältnis. Sie bezeichnet eine zusätzliche Vergütung, die an den erzielten Unternehmensgewinn anknüpft und Arbeitnehmern anteilig zufließt.
Gewinnbeteiligung liegt vor, wenn die Höhe der Leistung objektiv vom Jahres- oder Bilanzgewinn abhängig festgelegt ist.
Voraussetzung ist eine individual- oder kollektivrechtliche Regelung, welche Berechnungsgrundlage, Verteilungsmaßstab und Auszahlungsmodalitäten bestimmt.
Die Gewinnbeteiligung kann als Geldleistung oder als vermögenswirksame Zuwendung ausgestaltet sein. Sie ist arbeitsentgeltrechtlich Teil der Vergütung und unterliegt grundsätzlich der Entgeltabrechnung.
Bei kollektiv geregelter Ausgestaltung unterliegt die Festlegung der Verteilungsgrundsätze der Mitbestimmung nach:
- § 87 Absatz 1 Nummer 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer Gewinnbeteiligung besteht nicht.
Abzugrenzen ist die Gewinnbeteiligung von:
- einer leistungsbezogenen Erfolgsvergütung, die an individuelle oder qualitative Arbeitsergebnisse anknüpft
Die Gewinnbeteiligung hat praktische Bedeutung für Vergütungsmodelle, Motivationselemente und die betriebliche Entgeltstruktur.