Gewinnermittlung

In Kürze

Die Gewinnermittlung dient der Feststellung des steuerlichen Ergebnisses eines Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Sie bildet die Grundlage für die Erhebung der Einkommensteuer.

Definition

Gewinnermittlung ist ein steuerrechtlicher Begriff zur Ermittlung des maßgeblichen Ergebnisses eines Unternehmens. Sie bezeichnet die rechnerische Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben für ein Wirtschaftsjahr.

Gewinnermittlung liegt vor, wenn Einnahmen und Ausgaben periodengerecht nach gesetzlichen Vorgaben erfasst sind. Voraussetzung ist die Anwendung eines gesetzlich zulässigen Verfahrens zur Ergebnisermittlung.

Die Gewinnermittlung erfolgt durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder durch Gewinn- und Verlustrechnung mit Bilanz.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 4 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • § 141 Abgabenordnung (AO)

Die Gewinnermittlung ist unabhängig von der tatsächlichen Liquidität des Unternehmens rechtlich verbindlich. Sie begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung.

Abzugrenzen ist die Gewinnermittlung von der bloßen Umsatzermittlung, die keine Ausgaben berücksichtigt.

Die Gewinnermittlung hat praktische Bedeutung für Steuererklärungen, Buchführungspflichten und die steuerliche Ergebnisfeststellung.