Gleichstellungsbeauftragte

In Kürze

Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine gesetzlich vorgesehene Funktion im öffentlichen Dienst. Sie wirkt an Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern mit.

Definition

Die Gleichstellungsbeauftragte ist ein arbeitsrechtliches Instrument des öffentlichen Dienstrechts zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter. Sie unterstützt die Dienststelle bei der Umsetzung gesetzlicher Gleichstellungsziele.

Die Funktion besteht, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Bestellung in einer öffentlichen Dienststelle erfolgt ist. Voraussetzung ist eine formelle Bestellung oder Wahl nach den einschlägigen Gleichstellungsgesetzen des Bundes oder der Länder.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
  • entsprechende Landesgleichstellungsgesetze

Das BGleiG weist der Gleichstellungsbeauftragten Beteiligungs-, Informations- und Beanstandungsrechte im Verwaltungsverfahren zu. Die Gleichstellungsbeauftragte hat jedoch keine eigenständige Entscheidungsbefugnis über Personalmaßnahmen.

Abzugrenzen ist die Gleichstellungsbeauftragte von:

  • betrieblichen Gleichstellungsfunktionen in der Privatwirtschaft

In der Praxis wirkt die Gleichstellungsbeauftragte insbesondere bei Stellenbesetzungen, Beförderungen, Gleichstellungsplänen und Beschwerden wegen Benachteiligungen mit.