Gefährdungsbeurteilung - Bildschirmarbeit

In Kürze

Bei Bildschirmarbeitsplätzen ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei müssen körperliche und psychische Belastungen sowie insbesondere die Belastung der Augen und des Sehvermögens berücksichtigt werden.

Definition

Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Prüfung, welche Risiken an einem Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Für Bildschirmarbeitsplätze gelten dabei besondere gesetzliche Anforderungen.

Die rechtliche Grundlage bilden zwei Vorschriften:

  • § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – allgemeine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
  • § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einschließlich Abschnitt 6 des Anhangs – besondere Regeln für Bildschirmarbeitsplätze

Im Rahmen der Beurteilung muss der Arbeitgeber konkret prüfen, ob die Bildschirmarbeitsplätze den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu gehören Anforderungen an Bildschirme und Geräte, die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Benutzerfreundlichkeit sowie besondere Regeln für tragbare Geräte wie Laptops.

Aus dem Ergebnis der Beurteilung muss der Arbeitgeber konkrete Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen — entsprechend dem Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene.

Fachkundige Durchführung: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Beurteilung fachkundig erfolgt. Fehlt ihm das nötige Wissen, muss er sich beraten lassen — zum Beispiel durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt.

Dokumentationspflicht: Laut § 3 Abs. 3 ArbStättV muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert werden — und zwar bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. Die Dokumentation muss festhalten, welche Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden.