Genfer Schema

Das Genfer Schema ist ein international anerkanntes Ordnungssystem zur systematischen Bewertung von Arbeitsanforderungen. Es unterscheidet zwischen Können und Belastung — jeweils in geistiger und körperlicher Hinsicht — sowie Verantwortung als eigenständige Kategorie.

In Kürze

Das Genfer Schema ist ein international anerkanntes Ordnungssystem zur systematischen Bewertung von Arbeitsanforderungen. Es unterscheidet zwischen Können und Belastung — jeweils in geistiger und körperlicher Hinsicht — sowie Verantwortung als eigenständige Kategorie.

Definition

Das Genfer Schema wurde 1950 auf einer internationalen Konferenz für Arbeitsbewertung in Genf von europäischen Arbeitswissenschaftlern vorgestellt. Es dient als einheitlicher Rahmen, um Anforderungen an einem Arbeitsplatz strukturiert zu beschreiben und betriebsübergreifend vergleichbar zu machen — unabhängig von der konkret beschäftigten Person.

Das Schema gliedert Arbeitsanforderungen in zwei Hauptkategorien: Können und Belastung. Geistiges Können umfasst Berufsausbildung, fachliche Erfahrung und Denkvermögen. Körperliches Können bezieht sich auf Geschicklichkeit, Handfertigkeit und Muskelkraft.

Die Kategorie Verantwortung wird weiter unterteilt: Verantwortung für die eigene Arbeit wird anhand von Eigenverantwortung, Selbstständigkeit und Arbeitsqualität bewertet; Verantwortung für die Arbeit anderer umfasst Personalführung, Personaleinsatz, Dienstaufsicht und Erfolgskontrolle.

Ein am Genfer Schema orientiertes Bewertungssystem unterscheidet typischerweise folgende Hauptanforderungsarten:

  • Kenntnisse
  • Geschicklichkeit
  • Verantwortung
  • Geistige Belastung
  • Muskelmäßige Belastung
  • Umgebungseinflüsse

Voraussetzung für die Anwendung ist, dass Arbeitsanforderungen stellenbezogen beschrieben, voneinander trennbar und vergleichbar festgelegt sind. Die Bewertung erfolgt anhand generalisierter Kriterien — individuelle Leistungsfähigkeit oder persönliche Eigenschaften bleiben außen vor.

Mit zunehmender Technisierung hat die körperliche Belastung in vielen Berufen abgenommen, während die geistige Beanspruchung gestiegen ist. Das Genfer Schema bietet einen flexiblen Rahmen, der diese Verschiebungen abbilden kann.

Die betriebliche Anwendung berührt mitbestimmungsrelevante Entlohnungsgrundsätze nach § 87 Absatz 1 Nummer 10 BetrVG. Das Genfer Schema begründet jedoch keine Verpflichtung zur Einführung bestimmter Vergütungsmodelle oder Entgeltgruppen und ist klar von leistungsbezogenen Beurteilungssystemen abzugrenzen, da es ausschließlich tätigkeitsbezogene Anforderungen bewertet.

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