Geschäftsführer

In Kürze

Der Geschäftsführer ist das gesetzliche Leitungsorgan einer Kapitalgesellschaft. Er handelt für die Gesellschaft nach außen und führt deren Geschäfte.

Definition

Geschäftsführer ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff zur organschaftlichen Leitung einer Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht. Er bezeichnet die natürliche Person, die zur Führung der laufenden Geschäfte berufen ist.

Ein Geschäftsführer liegt vor, wenn die Organstellung wirksam begründet und im Handelsregister eingetragen ist. Die Stellung umfasst die Leitung des Unternehmens sowie die rechtliche Vertretung gegenüber Dritten.

Der Umfang der Vertretungsmacht ergibt sich aus Gesetz, Satzung oder Gesellschafterbeschlüssen.

Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, insbesondere:

  • § 35 GmbHG

Ein Geschäftsführer handelt nicht als Arbeitnehmer, sondern als Organ der Gesellschaft mit eigenständiger Verantwortung. Eine arbeitsrechtliche Schutzstellung besteht regelmäßig nicht kraft Gesetzes.

Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Anwendung des Kündigungsschutzrechts.

Abzugrenzen ist der Geschäftsführer vom Vorstand einer Aktiengesellschaft, der eine andere Organstruktur aufweist.

In der Praxis ist der Geschäftsführer zentrale Ansprechperson für Haftungs-, Organisations- und Vertretungsfragen.