Gewerbeuntersagung

In Kürze

Die Gewerbeuntersagung bezeichnet das behördliche Verbot der weiteren Ausübung eines Gewerbes. Sie greift ein, wenn die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht mehr gewährleistet ist.

Definition

Die Gewerbeuntersagung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine hoheitliche Maßnahme, durch die einem Gewerbetreibenden die Fortführung seiner gewerblichen Tätigkeit untersagt wird.

Diese Maßnahme dient dem präventiven Schutz der Allgemeinheit und der im Betrieb beschäftigten Personen. Eine Gewerbeuntersagung liegt vor, wenn objektive Tatsachen die persönliche oder wirtschaftliche Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden belegen.

Persönliche Unzuverlässigkeit ist gegeben, wenn rechtserhebliche Pflichtverstöße eine negative Prognose zukünftigen Verhaltens rechtfertigen. Wirtschaftliche Unzuverlässigkeit ist anzunehmen, wenn nachhaltige Zahlungsunfähigkeit oder erhebliche Pflichtverletzungen gegenüber öffentlichen Kassen bestehen.

Rechtsgrundlage der Gewerbeuntersagung ist insbesondere:

  • § 35 Gewerbeordnung (GewO)

Die Entscheidung erfolgt durch Verwaltungsakt nach vorheriger Anhörung des Betroffenen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur automatischen Untersagung bei Pflichtverstößen besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Gewerbeuntersagung von:

  • einer bloßen Auflage
  • Nebenbestimmung

Diese Untersagung beendet die vollständige oder teilweise Gewerbeausübung.

Für die arbeitsrechtliche Praxis ist die Gewerbeuntersagung relevant, weil sie den Fortbestand von Arbeitsverhältnissen unmittelbar beeinflussen kann.