In Kürze
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf den Ertrag gewerblicher Betriebe. Sie wird von Gemeinden festgesetzt und erhoben.
Definition
Gewerbesteuer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine kommunale Realsteuer. Sie knüpft an den objektiven Ertrag eines Gewerbebetriebs an.
Erfasst werden Unternehmen, die eine selbstständige, nachhaltige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Tatbestandlich setzt die Gewerbesteuer das Vorliegen eines inländischen Gewerbebetriebs im steuerrechtlichen Sinne voraus.
Die Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, ermittelt aus dem Gewinn durch gesetzliche Hinzurechnungen und Kürzungen.
Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG) als maßgebliches Bundesgesetz.
Die Gewerbesteuer entsteht unabhängig von der Rechtsform des Betriebs. Sie wird durch Anwendung eines kommunalen Hebesatzes konkretisiert.
Eine Verpflichtung zur Zahlung besteht nicht bei fehlender Gewerbesteuerpflicht oder Unterschreiten gesetzlicher Freibeträge.
Abzugrenzen ist die Gewerbesteuer von der Einkommensteuer, die an die persönliche Leistungsfähigkeit natürlicher Personen anknüpft.
In der Praxis stellt die Gewerbesteuer eine zentrale Finanzierungsquelle der Gemeinden dar.