Gefährdungsfaktoren

In Kürze

Gefährdungsfaktoren sind Gruppen von Gefährdungen am Arbeitsplatz, die nach gleichartigen Gefahrenquellen oder Wirkungsarten zusammengefasst werden. Der Arbeitgeber muss sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.

Definition

Nach § 5 Abs. 1 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei muss er herausfinden, welche Gefährdungen bestehen und welche Schutzmaßnahmen nötig sind.

Um diese Aufgabe zu strukturieren, werden Gefährdungen in sogenannte Gefährdungsfaktoren eingeteilt — also in Gruppen mit ähnlichen Gefahrenquellen oder Wirkungsweisen. Das erleichtert die systematische Erfassung aller möglichen Risiken.

Laut § 4 Nr. 1 ArbSchG muss der Arbeitgeber die Arbeit so gestalten, dass Gefährdungen für Leben sowie körperliche und seelische Gesundheit möglichst vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden.

Zu den wichtigsten Gefährdungsfaktoren gehören:

  • Mangelhafte Arbeitsschutzorganisation – z. B. kein bestellter Betriebsarzt
  • Unzureichende Information – z. B. fehlende Unterweisungen der Beschäftigten
  • Mangelhafte Erste-Hilfe- und Notfallsysteme – z. B. kein Erste-Hilfe-Material vorhanden
  • Mechanische Gefährdungen – z. B. ungeschützte bewegliche Maschinenteile
  • Elektrische Gefährdungen – z. B. mangelhafte Isolierungen
  • Gefährdung durch Stoffe – z. B. ungeschützter Kontakt mit Gefahrstoffen
  • Biologische Gefährdungen – z. B. ungeschützter Umgang mit biologischen Stoffen
  • Brand- und Explosionsgefährdung – z. B. Arbeiten mit explosionsfähigen Stoffen
  • Physikalische Einwirkungen – z. B. Lärm am Arbeitsplatz
  • Gefährdung durch die Arbeitsumgebung – z. B. ungeeignete Arbeitsmittel
  • Physische Faktoren – z. B. schwere körperliche Arbeit
  • Psychische Belastungen – z. B. hoher Leistungsdruck oder ungünstiges Führungsverhalten
  • Sonstige Gefährdungen