In Kürze
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob die Arbeit psychisch belastend ist – und wenn ja, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese Pflicht gilt für jeden Betrieb, unabhängig von seiner Größe.
Definition
Nach § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss jeder Arbeitgeber eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dabei wird ermittelt, welche Risiken mit der Arbeit verbunden sind und welche Schutzmaßnahmen nötig sind. § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG stellt klar, dass auch psychische Belastungen ausdrücklich als Gefährdung gelten.
Wichtig: Es geht nicht darum, einzelne Beschäftigte zu beurteilen oder deren Gesundheit zu bewerten. Ziel ist es, belastende Faktoren in der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsumgebung oder im sozialen Miteinander zu erkennen und zu verbessern.
Der Betriebsrat hat bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen weitreichende Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Beschäftigte und Führungskräfte sollten möglichst früh einbezogen werden.
Die Beurteilung läuft in sieben Schritten ab:
- Schritt 1 – Tätigkeiten festlegen: Es wird bestimmt, welche Arbeitsbereiche und Tätigkeiten beurteilt werden. Ähnliche Arbeitsplätze dürfen zusammengefasst werden.
- Schritt 2 – Belastungen ermitteln: Eine Bestandsaufnahme zeigt, wo Probleme bestehen – etwa durch Fehlzeiten, Beschwerden oder Befragungen der Beschäftigten.
- Schritt 3 – Belastungen beurteilen: Das Gesundheitsrisiko wird eingeschätzt und geprüft, ob Maßnahmen nötig sind – zum Beispiel mithilfe von Fragebögen oder Workshops.
- Schritt 4 – Maßnahmen ableiten und umsetzen: Auf Basis der Ergebnisse werden Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt. Fachleute wie Betriebsärzte können hinzugezogen werden.
- Schritt 5 – Wirksamkeit kontrollieren: Es wird geprüft, ob die Maßnahmen den gewünschten Effekt hatten – etwa durch Kurzbefragungen oder Vorher-Nachher-Vergleiche.
- Schritt 6 – Dokumentation: Die Ergebnisse und Maßnahmen müssen schriftlich oder elektronisch festgehalten werden. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden und als Grundlage für weitere Verbesserungen.
- Schritt 7 – Aktualisierung: Die Beurteilung muss regelmäßig erneuert werden – besonders bei Veränderungen im Betrieb, gehäuften Beschwerden oder neuen gesetzlichen Vorgaben.