In Kürze
Der Gesellschaftsvertrag ist die rechtliche Grundlage jedes Unternehmens. Er legt fest, nach welchen Regeln die Gesellschaft geführt wird und welche Rechte und Pflichten die Gesellschafter haben.
Definition
Wer gemeinsam mit anderen ein Unternehmen gründet, schließt einen Gesellschaftsvertrag ab. Laut § 705 BGB verpflichten sich die Gesellschafter darin gegenseitig, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen und die vereinbarten Beiträge zu leisten.
Der Vertrag regelt die wichtigsten Rahmenbedingungen der Gesellschaft. Typische Inhalte sind:
- Name und Sitz der Gesellschaft
- Unternehmensgegenstand und Ziele
- Kapitalausstattung und deren Aufbringung
- Rechte und Pflichten der Gesellschafter
- Geschäftsführung und Vertretung
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Haftung der Gesellschafter
- Auflösung der Gesellschaft
Was der Vertrag nicht regelt, bestimmt das Gesetz — je nach gewählter Gesellschaftsform, etwa GmbH, AG oder KG.
Grundsätzlich ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, ein mündlicher Abschluss ist jedoch nicht empfehlenswert. In der Praxis wird der Vertrag daher schriftlich geschlossen. Bei der GmbH (§ 2 GmbHG) und der Aktiengesellschaft (§ 23 AktG) ist sogar eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Gleiches gilt, wenn ein Grundstück in die Gesellschaft eingebracht wird.
Bei der Aktiengesellschaft wird der Gesellschaftsvertrag auch als Satzung bezeichnet.