In Kürze
Der Gesundheitsfonds bündelt Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zentral. Er verteilt Mittel nach festen Kriterien an Krankenkassen.
Definition
Der Gesundheitsfonds ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet eine zentrale Finanzierungseinrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene.
Er liegt vor, wenn Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie Steuerzuschüsse zentral eingezogen werden.
Voraussetzung ist die gesetzliche Einbindung aller Krankenkassen in ein einheitliches Beitrags- und Verteilungssystem.
Die Mittel werden den Krankenkassen als Grundpauschalen und risikoadjustierte Zuweisungen zugeteilt.
Rechtsgrundlage ist das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Der Gesundheitsfonds begründet keinen individuellen Leistungsanspruch einzelner Versicherter gegenüber dem Staat.
Abzugrenzen ist er von der Finanzierung privater Krankenversicherungen außerhalb des Sozialversicherungssystems.
In der Praxis beeinflusst der Gesundheitsfonds Beitragshöhen, Zusatzbeiträge und den finanziellen Ausgleich zwischen Krankenkassen.