In Kürze
Ein Gesellschafter ist eine Person, die an einer Gesellschaft beteiligt ist. Arbeitet ein Gesellschafter aktiv im Unternehmen mit, stellt sich die Frage, ob er sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder als Selbstständiger gilt.
Definition
Wenn ein Gesellschafter im eigenen Unternehmen tätig ist, prüfen die Sozialversicherungsträger, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dabei sind zwei Kernfragen entscheidend.
Frage 1: Hat der Gesellschafter maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft? Das ist der Fall, wenn keine Entscheidung ohne ihn oder gegen seinen Willen getroffen werden kann. Dieser Einfluss kann sich aus der Höhe seiner Kapitalbeteiligung und dem damit verbundenen Stimmrecht, aus dem Gesellschaftsvertrag oder aus besonderen Fachkenntnissen ergeben.
Frage 2: Haftet der Gesellschafter persönlich und unbegrenzt für Schulden der Gesellschaft? Wer unbegrenzt haftet, trägt ein echtes unternehmerisches Risiko — ein typisches Merkmal von Selbstständigkeit.
Wird eine dieser beiden Fragen mit Ja beantwortet, liegt kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Die Rechtsform der Gesellschaft spielt bei dieser Prüfung eine wichtige Rolle.