Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

In Kürze

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf das eingebrachte Kapital begrenzt ist. Sie kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden.

Definition

Eine GmbH kann von mehreren Personen gemeinsam oder von einer einzelnen Person allein gegründet werden. Gesellschafter können sowohl natürliche Personen (z. B. Einzelpersonen) als auch juristische Personen (z. B. andere Unternehmen) sein. Gründet eine einzelne Person die GmbH allein, spricht man von einer Einmann-GmbH.

Zur Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) erforderlich. Bei der Einmann-GmbH reicht dafür eine einseitige schriftliche Erklärung des Gründers aus.

Für das Kapital gelten gesetzliche Mindestanforderungen gemäß § 5 GmbHG:

  • Mindeststammkapital: 25.000 EUR
  • Mindestgeschäftsanteil: 100 EUR
  • Jeder Gesellschafter übernimmt bei der Gründung genau eine Stammeinlage — deren Höhe kann von Gesellschafter zu Gesellschafter unterschiedlich sein.

Die GmbH darf erst ins Handelsregister eingetragen werden, wenn bestimmte Einzahlungsbedingungen erfüllt sind. Bei einer Bargründung müssen mindestens 25 % jeder Stammeinlage eingezahlt sein, und der eingezahlte Gesamtbetrag muss mindestens 12.500 EUR erreichen. Bei einer Sachgründung müssen die Sacheinlagen vollständig erbracht sein.

Das Stammkapital ist geschützt: Es darf solange die GmbH besteht weder direkt noch indirekt an die Gesellschafter zurückgezahlt werden. Geschieht dies dennoch, hat die GmbH einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Rückzahlung des Betrags.