Gemeinkosten

In Kürze

Gemeinkosten bezeichnen Kosten, die keinem einzelnen Produkt oder Auftrag unmittelbar zugerechnet werden können. Sie entstehen gemeinschaftlich und werden rechnerisch auf Kostenträger verteilt.

Definition

Gemeinkosten ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet Kosten, die nicht direkt einem einzelnen Kostenträger verursachungsgerecht zugeordnet werden können.

Diese Kosten entstehen regelmäßig für mehrere Produkte, Leistungen oder Organisationseinheiten gleichzeitig im betrieblichen Leistungsprozess. Sie liegen vor, wenn eine unmittelbare Einzelzurechnung wirtschaftlich oder technisch nicht möglich ist.

Die Zurechnung erfolgt mittelbar über Kostenstellen und rechnerische Verteilungsschlüssel innerhalb der Kostenrechnung. Maßgeblich ist die fehlende direkte Zurechenbarkeit, nicht die Art oder Höhe der Kosten.

Gemeinkosten werden typischerweise im Rahmen der Zuschlagskalkulation oder Kostenstellenrechnung weiterverrechnet.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 255 Absatz 2 Satz 2 Handelsgesetzbuch (HGB)

Eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Umlage sämtlicher Gemeinkosten besteht nicht.

Abzugrenzen sind Gemeinkosten von:

  • Einzelkosten, die einem Kostenträger unmittelbar zugerechnet werden können

In der Praxis beeinflussen Gemeinkosten die Kalkulation, Ergebnisermittlung und interne Steuerung betrieblicher Leistungen.