Gesellschafter

Ein Gesellschafter ist eine natürliche oder juristische Person, die an einer Gesellschaft mitgliedschaftlich beteiligt ist. Arbeitet ein Gesellschafter aktiv im Unternehmen mit, stellt sich die Frage, ob er sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder als Selbstständiger gilt.

In Kürze

Ein Gesellschafter ist eine natürliche oder juristische Person, die an einer Gesellschaft mitgliedschaftlich beteiligt ist. Arbeitet ein Gesellschafter aktiv im Unternehmen mit, stellt sich die Frage, ob er sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder als Selbstständiger gilt.

Definition

Der Begriff Gesellschafter bezeichnet eine Person, die aufgrund eines Gesellschaftsvertrags oder einer gesetzlichen Beitrittsregelung an einer Gesellschaft beteiligt ist und dadurch Mitgliedschaftsrechte und -pflichten trägt. Die Rechtsstellung ergibt sich je nach Gesellschaftsform aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (insbesondere § 705 BGB) oder spezialgesetzlichen Regelungen.

Gesellschafter erbringen Beiträge zur Zweckverfolgung der Gesellschaft, üben Mitwirkungsrechte aus und tragen gesellschaftsrechtliche Pflichten. Abzugrenzen ist der Gesellschafter von Organen, die ausschließlich zur Geschäftsführung oder Vertretung bestellt sind.

Die Gesellschafterstellung begründet keine automatische Arbeitnehmereigenschaft gegenüber der Gesellschaft. In der Praxis ist der Gesellschafterstatus für die arbeitsrechtliche Zuordnung von Arbeitgeberfunktionen und Einflussrechten bedeutsam.

Ist ein Gesellschafter aktiv im Unternehmen tätig, prüfen die Sozialversicherungsträger, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dabei sind zwei Kernfragen entscheidend:

  • Hat der Gesellschafter maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft? Das ist der Fall, wenn keine Entscheidung ohne ihn oder gegen seinen Willen getroffen werden kann — etwa aufgrund seiner Kapitalbeteiligung und dem damit verbundenen Stimmrecht, aufgrund des Gesellschaftsvertrags oder besonderer Fachkenntnisse.
  • Haftet der Gesellschafter persönlich und unbegrenzt für Schulden der Gesellschaft? Wer unbegrenzt haftet, trägt ein echtes unternehmerisches Risiko — ein typisches Merkmal von Selbstständigkeit.

Wird eine dieser beiden Fragen mit Ja beantwortet, liegt in der Regel kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Die Rechtsform der Gesellschaft spielt bei dieser Prüfung eine wichtige Rolle.

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