Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

In Kürze

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts. Sie tritt im Arbeitsrecht als eigenständige Arbeitgeberin mit eigener Haftung auf.

Definition

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist.

Eine GmbH liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen eine Gesellschaft mit Stammkapital errichten. Voraussetzung ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag sowie die Übernahme festgelegter Stammeinlagen durch die Gesellschafter.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)

Im Arbeitsrecht schließt die GmbH Arbeitsverträge im eigenen Namen ab und erfüllt Arbeitgeberpflichten selbstständig. Die Haftung der Gesellschaft ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Die Rechtsform begründet keinen persönlichen Haftungsdurchgriff auf Gesellschafter außerhalb gesetzlicher Ausnahmefälle.

Abzugrenzen ist die GmbH von:

  • Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit

In der Praxis ist die GmbH relevant für die eindeutige Zuordnung von Arbeitgeberstellung, Haftung und Mitbestimmung.