Gewerkschaft - Rechtsstellung

In Kürze

Die Rechtsstellung einer Gewerkschaft beschreibt, welche Rechte und Freiheiten Gewerkschaften und ihre Mitglieder gesetzlich genießen. Grundlage ist vor allem Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG), der die Koalitionsfreiheit schützt.

Definition

Koalitionsfreiheit bedeutet: Jeder Arbeitnehmer darf einer Gewerkschaft beitreten, ihr angehören und für sie werben — ohne dafür Nachteile zu erleiden. Genauso geschützt ist die sogenannte negative Koalitionsfreiheit: das Recht, einer Gewerkschaft fernzubleiben oder aus ihr auszutreten.

Gewerkschaften können sich gegen Eingriffe in ihre Rechte mit einem Unterlassungsanspruch wehren. Das bedeutet: Sie können einem Arbeitgeber verbieten, Arbeitsbedingungen anzuwenden, die schlechter sind als im Tarifvertrag vereinbart.

Betätigungsfreiheit umfasst alle typischen gewerkschaftlichen Tätigkeiten — insbesondere die Mitgliederwerbung. Diese ist durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt, findet aber ihre Grenzen in den Eigentumsrechten des Arbeitgebers. So darf Werbematerial grundsätzlich nur in Pausen verteilt werden. Auch betriebsfremde Gewerkschaftsbeauftragte dürfen im Betrieb werben, solange keine überwiegenden Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen.

Gewerkschaftliche Vertrauensleute können im Betrieb gewählt oder von der Gewerkschaft bestimmt werden. Sie haben jedoch — sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt — weder besondere Rechte noch einen besonderen Kündigungsschutz. Ihre Sitzungen müssen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Nach § 79 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind sie zur Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet.

Tarifautonomie bezeichnet das Recht der Gewerkschaft, als Tarifpartei auf Arbeitnehmerseite Tarifverträge mit Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden auszuhandeln. Nur Gewerkschaften können Tarifverträge abschließen — nicht der Betriebsrat. Das regelt § 2 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG).

Für die Praxis wichtig: Der gewerkschaftliche Organisationsgrad im Betrieb entscheidet oft darüber, ob eine Gewerkschaft Tarifverhandlungen aufnimmt. Liegt der Anteil organisierter Arbeitnehmer unter etwa 25 Prozent, verzichtet die Gewerkschaft häufig auf Verhandlungen, da ein Arbeitskampf dann kaum durchsetzbar wäre. Im Streikfall unterstützt die Gewerkschaft finanziell und rechtlich — aber nur ihre Mitglieder.