In Kürze
Grundsteuer ist eine regelmäßig erhobene Steuer auf inländischen Grundbesitz. Sie wird unabhängig von persönlichen Verhältnissen des Eigentümers durch Gemeinden festgesetzt.
Definition
Grundsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff zur kommunalen Besteuerung des Haltens von inländischem Grundbesitz. Sie erfasst bebaute und unbebaute Grundstücke einschließlich grundstücksgleicher Rechte.
Die Steuer wird unabhängig von persönlichen Belastungen des Eigentümers erhoben. Sie liegt vor, wenn Grundbesitz steuerlich festgestellt, ein Steuermessbetrag ermittelt und ein kommunaler Hebesatz festgesetzt ist.
Die Erhebung erfolgt auf Grundlage des Grundsteuergesetzes (GrStG) in Verbindung mit landesrechtlichen Ausgestaltungen. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Eigentümer.
Bei mehreren Eigentümern besteht eine gesamtschuldnerische Haftung. Eine persönliche Leistungsfähigkeit oder Einkommenssituation beeinflusst die Höhe der Steuer nicht.
Grundsteuer begründet keinen Anspruch auf eine konkrete kommunale Gegenleistung oder Nutzungsvorteile.
Abzugrenzen ist die Grundsteuer von:
- der Grunderwerbsteuer, die einmalig an einen Eigentumserwerb anknüpft
Für die Praxis ist Grundsteuer relevant bei laufenden Kosten des Immobilienbesitzes und bei mietrechtlicher Umlagefähigkeit.