In Kürze
Gehaltsnebenkosten sind alle Kosten, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum ausgezahlten Nettogehalt tragen muss. Sie umfassen gesetzliche Pflichtbeiträge sowie tarifliche und freiwillige Leistungen.
Definition
Ein Arbeitgeber zahlt nicht nur das Nettogehalt an seine Beschäftigten aus. Darüber hinaus entstehen ihm weitere Kosten, die er aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Tarifverträgen oder freiwilliger Entscheidungen erbringen muss. Diese zusätzlichen Aufwendungen nennt man Gehaltsnebenkosten – manchmal auch Gehaltszusatzkosten, Personalnebenkosten oder Personalzusatzkosten.
Die Gehaltsnebenkosten lassen sich in drei Gruppen einteilen:
- Gesetzliche Aufwendungen: vom Gesetz vorgeschriebene Pflichtbeiträge
- Tarifliche Aufwendungen: durch Tarifvertrag geregelte Leistungen
- Freiwillige betriebliche Aufwendungen: vom Arbeitgeber freiwillig gewährte Leistungen
Zu den gesetzlichen Gehaltsnebenkosten gehören vor allem die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie weitere Pflichtleistungen:
- Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung
- Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
- Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
- Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung
- Berufsgenossenschaftsbeiträge
- Kosten des Mutterschutzes
- Zuschüsse zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
Darüber hinaus gibt es weitere Gehaltsnebenkosten, die gesetzlich, tariflich oder betrieblich geregelt sein können:
- 13. Gehalt und weitere Sonderzahlungen
- Bezahlte Ausfallzeiten (z. B. Urlaub, Feiertage)
- Betriebliche Altersversorgung
- Familienbeihilfen
- Freiwillige soziale Leistungen
- Gratifikationen
- Zusätzliches Urlaubsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
Zusammen mit dem direkten Gehalt ergeben die Gehaltsnebenkosten die gesamten Gehaltskosten – also das, was ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber insgesamt kostet.