In Kürze
Die Gehaltsabrechnung dokumentiert verbindlich die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts für einen festgelegten Abrechnungszeitraum. Sie dient dem Nachweis von Vergütung, Abzügen und Auszahlungsbetrag.
Definition
Gehaltsabrechnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die in Textform erteilte Abrechnung des vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitsentgelts für einen bestimmten Zeitraum.
Die Gehaltsabrechnung erfasst die Zusammensetzung des Bruttoarbeitsentgelts sowie sämtliche Abzüge und den resultierenden Auszahlungsbetrag systematisch.
Eine Gehaltsabrechnung liegt vor, wenn Abrechnungszeitraum, Entgeltbestandteile, Abzüge und Auszahlungsbetrag eindeutig festgelegt sind.
Erforderlich sind insbesondere Angaben zu Zuschlägen, Zulagen, sonstigen Vergütungen sowie steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abführungen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 108 Gewerbeordnung (GewO)
- Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV)
Eine Gehaltsabrechnung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Zahlung über das geschuldete Arbeitsentgelt hinaus.
Abzugrenzen ist sie von einer Entgeltbescheinigung, die auf besonderen Anlass und gesonderten Zweck ausgestellt wird.
In der Praxis dient die Gehaltsabrechnung der Transparenz der Entgeltabrechnung und der Nachweisführung gegenüber Arbeitnehmern und Behörden.