GmbH-Geschäftsführer

In Kürze

Der GmbH-Geschäftsführer ist Organ einer GmbH mit umfassender Leitungs- und Vertretungsbefugnis. Er gilt arbeitsrechtlich grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer.

Definition

Der GmbH-Geschäftsführer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit organschaftlicher Leitungs- und Vertretungsfunktion. Er bezeichnet das gesetzliche Organ einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Führung der laufenden Geschäfte.

Die Organstellung liegt vor, wenn die Bestellung durch Gesellschafterbeschluss wirksam erfolgt ist. Die Geschäftsführertätigkeit wird regelmäßig auf Grundlage eines schuldrechtlichen Dienstvertrages zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer ausgeübt.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 38 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
  • § 43 GmbHG

Der Status begründet kein Arbeitsverhältnis im Sinne des allgemeinen Arbeitnehmerschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland.

Vom GmbH-Geschäftsführer zu unterscheiden ist der abhängig beschäftigte Arbeitnehmer ohne organschaftliche Vertretungsmacht.

In der Praxis bestimmt diese Einordnung Zuständigkeiten, Haftungsmaßstäbe und den eröffneten Rechtsweg.