In Kürze
Der Grundfreibetrag bezeichnet den steuerfreien Teil des zu versteuernden Einkommens. Er stellt sicher, dass das Existenzminimum nicht der Einkommensteuer unterliegt.
Definition
Grundfreibetrag ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Teil des Einkommens, der von der Einkommensteuer freigestellt ist.
Der Grundfreibetrag dient der Sicherung des verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimums natürlicher Personen. Ein Grundfreibetrag liegt vor, wenn das Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten steuerfreien Betrags bleibt.
Die Höhe des Grundfreibetrags wird jährlich gesetzlich bestimmt und automatisch bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 32a Einkommensteuergesetz (EStG)
Der Grundfreibetrag gilt unabhängig von der Einkunftsart für alle einkommensteuerpflichtigen Personen. Er begründet keinen Anspruch auf Auszahlung oder Erstattung über die Steuerfreistellung hinaus.
Abzugrenzen ist der Grundfreibetrag vom Kinderfreibetrag, der zusätzlich die steuerliche Freistellung des Existenzminimums von Kindern regelt.
In der Praxis beeinflusst der Grundfreibetrag die Steuerbelastung insbesondere bei niedrigen und mittleren Einkommen.