Großhandel

In Kürze

Der Großhandel bezeichnet den Absatz von Waren an gewerbliche Abnehmer und Wiederverkäufer. Er ist Teil der arbeitsteiligen Handelskette zwischen Herstellung und Endverbrauch.

Definition

Großhandel ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er umfasst alle Handelsbetriebe, die Waren überwiegend an gewerbliche Abnehmer oder Wiederverkäufer absetzen.

Der Großhandel ist dadurch gekennzeichnet, dass kein Absatz an private Endverbraucher erfolgt. Großhandel liegt vor, wenn Waren planmäßig an Einzelhändler, andere Unternehmen oder institutionelle Großabnehmer geliefert werden.

Die Tätigkeit ist unabhängig von Sortiment, Branche oder Vertriebsform rechtlich einzuordnen. Eine ausdrückliche gesetzliche Definition enthält das Handelsgesetzbuch (HGB) nicht.

Der Großhandel begründet keinen besonderen rechtlichen Status außerhalb der allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften.

Abzugrenzen ist der Großhandel vom Einzelhandel, der Waren unmittelbar an private Endverbraucher veräußert.

In der Praxis übernimmt der Großhandel zentrale Funktionen bei Distribution, Lagerhaltung und Warenfluss.