In Kürze
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schützt Menschen und Umwelt vor gefährlichen Stoffen. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Risiken zu beurteilen und Schutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten zu ergreifen.
Definition
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine deutsche Arbeitsschutzverordnung. Ihre gesetzlichen Grundlagen sind das Chemikaliengesetz (ChemG) und seit 2005 auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Ziel der Verordnung ist es, Menschen und Umwelt vor Schäden durch gefährliche Stoffe zu schützen. Sie regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe sowie Schutzmaßnahmen für alle, die beruflich damit umgehen.
Die GefStoffV ist in sieben Abschnitte gegliedert, die folgende Bereiche abdecken:
- Gefährdungsbeurteilung (§ 6 GefStoffV): Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Beschäftigte mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen, und alle damit verbundenen Gesundheitsrisiken beurteilen.
- Grundpflichten und Schutzmaßnahmen (§§ 7–11 GefStoffV): Je höher die Gefährdung, desto umfangreicher sind die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen — von allgemeinen bis hin zu besonderen Maßnahmen bei besonders schädigenden Stoffen.
- Unterweisung der Beschäftigten (§ 14 GefStoffV): Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter über Risiken und Schutzmaßnahmen informieren und unterweisen.
- Biozid-Produkte (§§ 15a–15h GefStoffV): Für den Umgang mit Biozid-Produkten — etwa Desinfektions- oder Schädlingsbekämpfungsmittel — gelten besondere Anforderungen und Beschränkungen.
- Verbote und Beschränkungen (§§ 16–17 GefStoffV): Bestimmte gefährliche Stoffe dürfen nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verwendet werden.
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten: Wer gegen die Verordnung verstößt, kann mit Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Arbeitnehmer haben das Recht, über die Gefahren der Stoffe, mit denen sie arbeiten, vollständig informiert zu werden. Wichtige Informationsquelle ist dabei das Sicherheitsdatenblatt, das Hersteller für gefährliche Stoffe bereitstellen müssen (§ 5 GefStoffV).