In Kürze
Die Gehaltsverhandlung betrifft die Anpassung der individuellen Vergütung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie ist Teil der laufenden Gestaltung arbeitsvertraglicher Entgeltbedingungen.
Definition
Gehaltsverhandlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur individuellen Aushandlung der Vergütung im Arbeitsverhältnis.
Sie bezeichnet den strukturierten Austausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Anpassung der vertraglichen Vergütung.
Gehaltsverhandlungen betreffen die Höhe, Zusammensetzung oder Entwicklung des Arbeitsentgelts innerhalb eines bestehenden oder angebahnten Arbeitsverhältnisses.
Eine Gehaltsverhandlung liegt vor, wenn Forderungen, Angebote und Gegenangebote zur Vergütung sachlich erörtert werden.
Voraussetzung ist, dass keine tarifliche oder gesetzliche Vergütungsbindung die individuelle Entgeltgestaltung abschließend festlegt.
Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung oder einen bestimmten Verhandlungserfolg.
Abzugrenzen ist sie von:
- kollektiven Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
- Verhandlungen auf betrieblicher oder überbetrieblicher Ebene
In der Praxis dient die Gehaltsverhandlung der Anpassung vertraglicher Entgeltregelungen an Leistung, Verantwortung oder Marktbedingungen.