In Kürze
Gewerkschaften sind demokratisch von unten nach oben aufgebaut. Mitglieder wählen auf verschiedenen Ebenen ihre Vertreter und Vorstände.
Definition
Der typische Aufbau einer Gewerkschaft lässt sich am Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erklären. Der DGB ist ein Dachverband, dem derzeit acht Mitgliedsgewerkschaften angehören. Diese gliedern sich jeweils in Landesbezirke und darunter in Orts- und Kreisverwaltungen.
Der Aufbau ist demokratisch: Delegierte auf regionaler, bezirklicher und Bundesebene wählen die jeweiligen Vorstände. Alle vier Jahre findet ein DGB-Bundeskongress statt, zu dem 400 Delegierte zusammenkommen. Dort wird unter anderem der fünfköpfige hauptamtliche geschäftsführende Bundesvorstand gewählt.
Der DGB-Bundesvorstand setzt sich aus diesem geschäftsführenden Bundesvorstand sowie den Vorsitzenden der acht Einzelgewerkschaften zusammen. Zwischen den Bundeskongressen trifft sich einmal jährlich der Bundesausschuss. Ihm gehören 70 Mitglieder der Gewerkschaften, die Mitglieder des Bundesvorstandes sowie die Vorsitzenden der DGB-Bezirke an. Dieses Gremium trifft zentrale Entscheidungen.
Im Laufe der Zeit haben sich viele kleinere Einzelgewerkschaften zusammengeschlossen, um ihre Kräfte zu bündeln. So entstand etwa im Jahr 2001 durch die Fusion von fünf Einzelgewerkschaften eine große Dienstleistungsgewerkschaft für die Dienstleistungsbranche.