Geschlecht in der Minderheit

In Kürze

Das Geschlecht in der Minderheit bestimmt die Mindestvertretung eines Geschlechts im Betriebsrat. Maßgeblich ist das zahlenmäßige Verhältnis der Geschlechter in der Belegschaft.

Definition

Das Geschlecht in der Minderheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des Betriebsverfassungsrechts. Es bezeichnet das Geschlecht, das im Betrieb zahlenmäßig geringer vertreten ist als das andere.

Dieses Geschlecht liegt vor, wenn die Gesamtzahl der dem Betrieb angehörenden Arbeitnehmer dieses Geschlechts niedriger ist.

Voraussetzung ist eine Betriebsratswahl mit mindestens drei zu wählenden Mitgliedern sowie eine rechnerische Unterrepräsentanz im Betrieb.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 15 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Wahlordnung BetrVG für die Sitzberechnung

Das Geschlecht in der Minderheit begründet keinen individuellen Anspruch auf ein Betriebsratsmandat.

Abzugrenzen ist es von:

  • freiwilligen innerbetrieblichen Gleichstellungsregelungen
  • Regelungen ohne gesetzliche Sitzgarantie

In der Praxis steuert das Geschlecht in der Minderheit die Mindestverteilung von Betriebsratssitzen. Es beeinflusst die Reihenfolge bei Nachrück- und Vertretungsfällen.