Gebühren

In Kürze

Gebühren sind Entgelte für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen. Sie entstehen nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme.

Definition

Gebühren sind eine öffentliche Abgabe im System des Abgabenrechts mit leistungsbezogener Ausgestaltung. Sie bezeichnen Geldleistungen, die für eine konkret zurechenbare öffentliche Leistung erhoben werden.

Die Abgabeneigenschaft liegt vor, wenn eine hoheitliche Leistung individuell beantragt oder tatsächlich genutzt ist. Die Erhebung setzt voraus, dass Art, Umfang und Höhe der Leistung normativ festgelegt sind.

Rechtsgrundlagen ergeben sich aus:

  • spezialgesetzlichen Gebührengesetzen
  • kommunalen Gebührensatzungen als formelle Ermächtigung

Gebühren begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Leistungsqualität über die gesetzlich definierte Leistung hinaus.

Von Steuern unterscheiden sich Gebühren durch die zwingende Koppelung an eine konkrete Verwaltungs- oder Benutzungsleistung.

In der Praxis strukturieren Gebühren die Kostenverteilung öffentlicher Leistungen zwischen Allgemeinheit und individuellen Leistungsempfängern.