Geldwäsche

In Kürze

Geldwäsche bezeichnet die Verschleierung illegaler Vermögensherkünfte durch Einbindung in legale Zahlungs- und Wirtschaftskreisläufe. Ziel ist die Tarnung der Herkunft, um staatliche Zugriffsmöglichkeiten zu erschweren.

Definition

Geldwäsche ist ein strafrechtlicher Begriff, der die Verschleierung illegaler Vermögensherkünfte innerhalb legaler Wirtschaftskreisläufe bezeichnet. Erfasst wird das zielgerichtete Handeln zur Tarnung krimineller Herkunft von Vermögenswerten durch strukturierte Transaktionen.

Die Verschleierung kann durch Umwandlung, Übertragung, Verwahrung oder Nutzung im Geschäftsverkehr erfolgen. Geldwäsche liegt vor, wenn Herkunft, Verfügungsgewalt oder wirtschaftliche Zuordnung von Vermögenswerten objektiv verschleiert sind.

Erforderlich ist eine Vortat, aus der Vermögenswerte stammen, sowie ein nachfolgender Verschleierungsvorgang. Der objektive Tatbestand erfordert keine Bereicherungsabsicht, sondern lediglich die Eignung zur Herkunftsverschleierung.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 261 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Geldwäschegesetz (GwG) für Präventionspflichten

Das GwG regelt Identifizierungs-, Dokumentations- und Meldepflichten für besonders verpflichtete private Marktteilnehmer.

Geldwäsche begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Vermögensabschöpfung außerhalb strafrechtlicher Verfahren der Behörden. Strafbar ist auch leichtfertiges Handeln, sofern gesetzliche Tatbestandsmerkmale vollständig erfüllt sind.

Abzugrenzen ist Geldwäsche von:

  • Steuerhinterziehung, da dort die Herkunft nicht, sondern die Besteuerung betroffen ist

Die Einordnung beeinflusst Meldepflichten, Ermittlungszuständigkeiten und unternehmensbezogene Sorgfaltspflichten bei finanziellen Transaktionen erheblich.