Gewinn- und Verlustrechnung

In Kürze

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt, ob ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum Gewinn oder Verlust gemacht hat. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und Teil des Jahresabschlusses.

Definition

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Erfolgsübersicht eines Unternehmens. Sie stellt alle Erträge (Einnahmen) und Aufwendungen (Ausgaben) eines Geschäftsjahres gegenüber. Überwiegen die Erträge, entsteht ein Gewinn — überwiegen die Aufwendungen, entsteht ein Verlust.

Die GuV erfüllt drei wichtige Aufgaben: Sie dient der Gewinnermittlung, ermöglicht eine betriebswirtschaftliche Analyse der Ertrags- und Kostenstruktur und hat eine Informationsfunktion gegenüber Gesellschaftern, Kreditgebern und anderen Beteiligten.

Besteht im Unternehmen ein Wirtschaftsausschuss, muss der Jahresabschluss — zu dem die GuV gehört — diesem unter Beteiligung des Betriebsrats erläutert werden.

Die GuV wird heute üblicherweise in der sogenannten Staffelform aufgestellt. Dabei gibt es zwei zulässige Methoden: das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Fassung verwenden.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in folgenden Vorschriften:

  • § 242 HGB — Pflicht zur Erstellung als Teil des Jahresabschlusses
  • § 275 Abs. 2 HGB — Vorgeschriebene Angaben beim Gesamtkostenverfahren
  • § 275 Abs. 3 HGB — Vorgeschriebene Angaben beim Umsatzkostenverfahren