Gewinn

In Kürze

Der Gewinn ist das positive wirtschaftliche Ergebnis einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit. Im Steuer- und Sozialversicherungsrecht gilt er als Grundlage für die Berechnung des Arbeitseinkommens.

Definition

Im Steuerrecht bezeichnet der Gewinn bei buchführungspflichtigen Betrieben die Veränderung des Betriebsvermögens innerhalb eines Wirtschaftsjahres. Entnahmen werden hinzugerechnet, Einlagen abgezogen (§ 4 Abs. 1 EStG).

Wer nicht buchführungspflichtig ist, kann den Gewinn einfacher ermitteln: als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben des Betriebs (§ 4 Abs. 3 EStG).

Für die Sozialversicherung gilt der steuerrechtliche Gewinn grundsätzlich als Arbeitseinkommen Selbstständiger und Gewerbetreibender (§ 15 SGB IV). Bei Landwirten, deren Gewinn nach § 13a EStG ermittelt wird, gilt ein besonderer Wert nach § 32 Abs. 6 ALG.

Wichtig: Ein Gewinn kann auch negativ ausfallen — dann spricht man von einem Verlust. Nach dem Prinzip des horizontalen Verlustausgleichs dürfen Gewinne und Verluste aus verschiedenen selbstständigen Tätigkeiten (z. B. Gewerbebetrieb, freier Beruf, Landwirtschaft) miteinander verrechnet werden. Dies gilt auch bei der Berechnung des Arbeitseinkommens in der Sozialversicherung.