In Kürze
GS-Zeichen kennzeichnet freiwillig geprüfte Sicherheit von Verbraucherprodukten. Es bestätigt die Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.
Definition
Das GS-Zeichen ist ein arbeitsrechtliches Instrument im Zusammenhang mit Produktsicherheit. Es ist ein freiwilliges, staatlich geregeltes Prüfzeichen für verwendungsfertige Produkte.
Das GS-Zeichen wird vergeben, wenn eine unabhängige anerkannte Prüfstelle die Erfüllung von Sicherheitsanforderungen festgestellt hat. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Baumusterprüfung sowie fortlaufende Überwachung der Übereinstimmung mit geprüften Anforderungen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- §§ 20 bis 24 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Die Verwendung des GS-Zeichens begründet keine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung oder Vermarktung eines Produkts.
Abzugrenzen ist das GS-Zeichen vom CE-Zeichen, das als verpflichtende Herstellerkennzeichnung unionsrechtlichen Vorgaben folgt.
In der Praxis ist das GS-Zeichen relevant bei Produktauswahl, Arbeitsschutzorganisation und Haftungsrisiken im betrieblichen Einsatz.