In Kürze
Gruppenarbeit bedeutet, dass mehrere Beschäftigte gemeinsam eine Aufgabe erledigen und gemeinsam für das Ergebnis verantwortlich sind. Der Betriebsrat hat dabei in bestimmten Fragen ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht.
Definition
Von Gruppenarbeit spricht man, wenn mehrere Kolleginnen und Kollegen eine gemeinsame Arbeitsaufgabe übernehmen, ihre Tätigkeiten inhaltlich und zeitlich eng aufeinander abgestimmt sind und sie gemeinsam für das Gesamtergebnis einstehen.
Gruppenarbeit ist in vielen Branchen verbreitet und wird im Zuge von flacheren Hierarchien und mehr Eigenverantwortung der Beschäftigten immer häufiger eingesetzt. Typische Formen sind:
- Teilautonome Arbeitsgruppen
- Projektteams
- Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften
- Montageteams und Werkstattkreise
Aus Sicht des Arbeitsschutzes birgt Gruppenarbeit besondere Risiken. Dazu zählen psychische Belastungen wie die Ausgrenzung leistungsschwächerer Mitglieder oder Selbstausbeutung innerhalb der Gruppe. Diese Gefährdungen müssen aktiv vermieden werden.
Mitbestimmung des Betriebsrats: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG hat der Betriebsrat bei den Grundsätzen zur Durchführung von Gruppenarbeit mitzubestimmen — also etwa bei der Zusammensetzung der Gruppe, dem Gegenstand der Aufgabe und der Verantwortung für das Ergebnis. Dieses Mitbestimmungsrecht gilt jedoch nur für teilautonome Arbeitsgruppen, die ihre Gesamtaufgabe im Wesentlichen eigenverantwortlich erledigen.
Ob Gruppenarbeit im Betrieb überhaupt eingeführt wird, liegt allein beim Arbeitgeber — daran hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Bei der konkreten Umsetzung können aber viele weitere mitbestimmungspflichtige Themen entstehen, zum Beispiel:
- § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG — Arbeitszeitgestaltung
- § 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG — Entgelt, Prämien und Boni
- § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG — Urlaubsplanung
- § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG — Betriebliches Vorschlagswesen
- § 90 BetrVG — Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsablauf
- § 92 BetrVG — Personalplanung
- §§ 96–98 BetrVG — Betriebliche Weiterbildung