Gesamtkostenverfahren

In Kürze

Das Gesamtkostenverfahren ist eine Darstellungsform der Erfolgsrechnung. Es stellt sämtliche periodischen Aufwendungen den gesamten Erträgen eines Geschäftsjahres gegenüber.

Definition

Das Gesamtkostenverfahren ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Es bezeichnet eine Methode der Gewinn- und Verlustrechnung mit periodenbezogener Gegenüberstellung sämtlicher Erträge und Aufwendungen.

Beim Gesamtkostenverfahren werden alle im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen den gesamten Periodenerträgen gegenübergestellt. Zusätzlich werden Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie aktivierte Eigenleistungen einbezogen.

Voraussetzung für das Gesamtkostenverfahren ist die vollständige periodische Erfassung aller Kostenarten, unabhängig vom tatsächlichen Absatz. Maßgeblich ist die Abbildung der Gesamtleistung eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • § 275 Absatz 2 HGB

Das Gesamtkostenverfahren begründet keinen eigenständigen Anspruch auf eine bestimmte Ergebnisdarstellung außerhalb gesetzlicher Vorgaben.

Abzugrenzen ist es vom Umsatzkostenverfahren, bei dem ausschließlich absatzbezogene Aufwendungen berücksichtigt werden.

In der Praxis dient die Methode der strukturierten Darstellung der Gesamtleistung und des Betriebsergebnisses.